Berufsfeld Agrarwirtschaft

Forstwirte/Forstwirtinnen arbeiten mit und in der Natur. Sie führen die Arbeiten weitestgehend selbstständig und eigenverantwortlich aus. Das verlangt Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit.

Das Pflanzen neuer Wälder, Pflege und Schutz des Waldes gehören genauso zu den Aufgaben eines Forstwirtes/einer Forstwirtin wie die Ernte des umweltfreundlichen, nachwachsenden Rohstoffes Holz. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Arbeit mit der Motorsäge. Auch Naturschutzarbeiten an Waldrändern, Gewässern und Biotopen führen Forstwirte/Forstwirtinnen aus.

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Landwirtschaftskammer Niedersachsen

  • Du hast mindestens einen Hauptschulabschluss?
  • Du bist handwerklich und technisch geschickt und hast Freude an der Arbeit im Freien?
  • Du begeisterst Dich für die Natur und verstehst biologische Zusammenhänge?
  • Du arbeitest gern im Team?
  • Gesundheit und körperliche Fitness sind für Dich selbstverständlich?
  • Du bist verantwortungsbewusst, zuverlässig und selbstständig?
  • Ernten von Waldbäumen vor allem mit der Motorsäge.
  • Pflanzung und Pflege von Laub- und Nadelbäumen.
  • Pflege und Schutz von Biotopen und Lebensräumen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
  • Bau von Erholungseinrichtungen, Zäunen und Hochsitzen.
  • Wartung und Pflege von technischen Forstgeräten.
  • Selbständiges, eigenverantwortliches Handeln.
  • Fundierte Fachkenntnisse zu den Funktionsabläufen im Lebensraum Wald.
  • Auslandserfahrungen durch das Internationale Austausch- und Bildungsprogramm „Leonardo“ (z.B. Skandinavien, Österreich, Schottland, Bulgarien) .

Besuch der Fachoberschule mit anschließendem FH- Studium.

Arbeit in einem forstwirtschaftlichen Betrieb.

Nach einigen Jahren Berufstätigkeit Ablegung der Meisterprüfung (Forstwirtschaftsmeister).

Fortbildung zum Forstmaschinenführer (Rückeschlepper, Holzerntemaschinen sowie andere Forstspezialmaschinen).

Fortbildung zum Seilkletterer.

Frau Christine Preuß-Werner
Studiendirektorin

Tel.:
05551 9140-214

Email:
Christine.Preuß-Werner@bbs2-northeim.de

Wer Gärtner/-in werden möchte, kann sich in einer der folgenden 7 Fachrichtungen ausbilden lassen: 

  • Baumschule 
  • Friedhofsgärtnerei 
  • Garten– und Landschaftsbau
  • Gemüsebau
  • Obstbau
  • Staudengärtnerei
  • Zierpflanzenbau

Nach der Ausbildung trägt man dann die Berufsbezeichnung “Gärtner/in” mit dem Zusatz der jeweiligen Fachrichtung (z.B. Gärtner/-in in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau).

Je nach Fachrichtung sind die Aufgabe sehr unterschiedlich. Ganz allgemein und vereinfacht kann man folgendes sagen:

Die Gärtner/-innen im Produktionsgartenbau (Baumschule, Gemüsebau, Obstbau, Staudengärtnerei, Zierpflanzenbau) produzieren Pflanzen. Je nach Fachrichtung arbeitet man mehr im Freien oder im Gewächshaus. Ziel ist es kräftige und gesunde Pflanzen zu erzeugen. Um dies zu erreichen schneidet, bewässert, pflanzt um, säubert oder düngt der Gärtner/-in die Pflanzen. Dabei reicht das Spektrum an Pflanzen vom Großbaum für einen Park bis hin zur leckeren Tomate.

Im Dienstleistungsgartenbau (Garten- und Landschaftsbau, Friedhofsgärtnerei) verwenden Gärtner/-innen Pflanzen um ansprechende und funktionale Grünflächen wie Gärten, Parks oder Gräber zu gestalten. Dabei pflanzen sie nicht nur sondern bauen auch unterschiedlichste Element wie z.B. Wege, Terrassen, Beeteinfassungen, Teiche oder Zäune. Damit die Kunden das Ganze auch über viele Jahre genießen können kümmert sich der/die Gärtner/-in auch um die Pflege der Grünflächen.

In allen Fachrichtungen wird je nach Tätigkeit per Hand oder mittels großer Maschinen gearbeitet. Besonders der Umgang mit Maschinen wie Baggern, Topfmaschinen, Fräsen oder Radladern benötigt gute Kenntnisse und ist ein wichtiger Bestandteil im Ausbildungsberuf Gärtner/-in.

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Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Zentralverband Gartenbau e.V.
Ausbildungsförderwerk Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.

  • Freude am Umgang mit Pflanzen
  • handwerkliches Geschick
  • Freude am gemeinsamen Arbeiten im Team
  • gute körperliche Konstitution
  • Durchhaltevermögen, auch wenn die Arbeit schwer wird
  • Beobachtungsgabe für Lebensvorgänge in der Natur und Pflanzenwelt
  • technisches und kaufmännisches Verständnis
  • grundlegende mathematische Kenntnisse
  • Interesse am Arbeiten im Freien
    • Standort und Organisation des Ausbildungsbetriebes
    • Böden, Erden, Substrate
    • Pflanzenarten und -sorten
    • Kultur- und Pflegemaßnahmen
    • Bautechnik (z.B. Bauen von Wege, Zäune,Terrassen etc.)
    • Vegetationstechnik (z.B. Anlegen von Rasenflächen, Beeten, etc.)
    • Maschinen und Geräte
    • Werkstoffe und Hilfsmittel
    • Aufbereitung und Vermarktung

... und vieles, vieles mehr.

Nach deiner Ausbildung stehen Dir viele Möglichkeiten offen:

  • Weiterbildung zum Meister/-in in einer speziellen Fachrichtung
  • Staatlich geprüfter Techniker/-in im Gartenbau
  • Weiterbildung zum Fachagrarwirt/-in für z.B.:
    Golfplatzpflege/Greenkeeper, Baumpflege und Baumsanierung oder Rechnungswesen
  • Studium - Bachelor oder Master in unterschiedlichsten Bereichen der Gartenbaubranche (Gartenbau, Landschaftsarchitektur, Landschaftsbau, Umweltplanung)
  • Zusatzausbildungen durch Zertifizierung für z.B.:
    Kundenberater/-in Gartenbau, Innenraumbegrüner/-in, Spielplatzprüfer/-in etc.

Frau Christine Preuß-Werner
Studiendirektorin

Tel.:
05551 9140-214

Email:
Christine.Preuß-Werner@bbs2-northeim.de

Herr Andreas Schnipkoweit

Tel.:
0511 4005 2149 oder 0152 54785435

Email:
andreas.schnipkoweit@lwk-niedersachsen.de

Eine Landwirtin / ein Landwirt muss in der heutigen Zeit ein breit gefächertes Wissen mitbringen und vielseitig sein. Die Vielseitigkeit zeigt sich darin, dass in und mit der Natur Pflanzen angebaut, gepflegt, geerntet und verwertet werden. Ebenso ist der Boden nachhaltig zu bewirtschaften, um ihn für nachfolgende Generationen zu bewahren. Man lernt außerdem, wie man Tiere artgerecht hält, füttert und züchtet.

Die Ergebnisse der Tier- und Pflanzenproduktion werden betriebswirtschaftlich analysiert, um daraus Verbesserungen für die Betriebsentwicklung abzuleiten.

Die Ausbildung umfasst in der Regel 3 Jahre, Abiturienten verkürzen auf 2 Jahre und nehmen am Unterricht des 2. und 3. Ausbildungsjahres teil.

Das 1. Ausbildungsjahr wird in schulischer Vollzeitform, mit einem betrieblichen Tag auf einem Praktikumsbetrieb oder in Verbindung mit einem Lehrvertrag an 2 Berufsschultagen in der Woche auf einem Lehrbetrieb durchgeführt.

  • Liebe zur Natur
  • Arbeiten im Freien
  • Technisches Verständnis
  • Fähigkeiten im Planen und Organisieren
  • Neugier und Lernbereitschaft
  • Sich verändernden Bedingungen anpassen (z.B. auf politische und klimatische Veränderungen reagieren)
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein und Umsicht (z.B. der Umgang mit lebenden Tieren, mit großen Maschinen und Pflanzenschutzmitteln)
  • Grundlegende mathematische Kenntnisse
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Boden bearbeiten, bewerten und Pflanzen ernähren
  • Kulturpflanzen erkennen, pflegen und erzeugen
  • Tiere halten, füttern und züchten
  • Maschinen und Geräte fachgerecht einsetzen
  • Werkzeuge und Hilfsmittel kennen, nutzen und pflegen
  • Vermarktungsmöglichkeiten und Vermarktungsstrategien
  • Betriebswirtschaftliche Kennzahlen ermitteln und beurteilen
  • Umweltbewusster Umgang mit Pflanzen, Tieren und Betriebsmitteln
  •  … und vieles, vieles mehr

Nach Deiner Ausbildung stehen Dir viele Möglichkeiten offen:

Herr Dr. Morten Friedrich

Studiedirektor

Tel.:
05551 9140-215

Email:
Dr.Morten.Friedrich@bbs2-northeim.de

Die Berufsbildenden Schulen II Northeim bieten in Zusammenarbeit mit der LWK Niedersachsen die Möglichkeit, einen landwirtschaftlichen Berufsabschluss für Nebenerwerbslandwirte zu erlangen. Der Unterricht wird in 3 Winterhalbjahren in Abendform angeboten. Gleichzeitig werden hiermit alle Sachkundenachweise für den Beruf Landwirt erworben.

Eingangsvoraussetzungen:

7 Jahre Praxis im eigenen oder fremden landw. Betrieb (§ 45/2 BBIG)

Die Lernfelder dieser Schulform entsprechen denen der betrieblichen Ausbildung zum Landwirt.

Stundentafel Nebenerwerbslandwirt/-in

Abschlüsse:

Mit dem erfolgreichen Berufsschulabschluss und der erfolgreichen Gesellenprüfung kann der Sekundar I - Abschluss / Realschulabschluss
erworben werden.

Ausbildungsinhalte :

  • Biologie und Ernährung von Wildtieren
  • ökologische und nachhaltige Bewirtschaftung von Wildbeständen
  • Jagdausübung und Verwaltung
  • Erkennen und Vorbeugen von Wildkrankheiten
  • Verhüten und Ermitteln von Wildschäden
  • Vermarktung und Veredelung von Wildbret
  • Naturschutz und Artenschutz
  • Waldpädagogik und wildbezogene Umweltbildung 

Aufbau der Ausbildung

1. Jahr: einjährige Berufsfachschule; 24 Wochen Unterricht, 16 Wochen Praktikum
2. Jahr: Fachstufe 1; 8 Wochen Unterricht, Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb
3. Jahr: Fachstufe 1; 8 Wochen Unterricht, Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb

Weiterbildung

  • Revierjagd-Meisterin/Revierjagd-Meister
  • Wildtierbeauftragte
  • Revierförster

Fragen zur Revierjägerausbildung

beantworten Ihnen Herr OStR Jens Hepper
05551 9140-0
Jens.Hepper@bbs2-northeim.de

Früher waren Gärtner, Förster und Landwirte gefragt, heute haben Agraringenieure, Umwelttechniker und Biotechnologen in der grünen Branche das Sagen. Die Berufsbildenden Schulen II in Northeim haben auf den Trend reagiert und seit August 2013 eine Fachoberschule „Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie“ eingerichtet.

Fachkundig im Wald und auf dem Acker: Die Fachoberschule Agrarwirtschaft und Bio- und Umwelttechnologie kann mit der Fachhochschulreife die Grundlage für spätere Studien an Fachhochschulen legen. Dieses südniedersachsenweit einzigartige Angebot besteht seit dem Schuljahresbeginn im August 2013. Unternehmen und Behörden suchen händeringend nach entsprechenden Fachkräften. Grund für diese Spezialisierung ist u. a. der Klimawandel, immer höhere Anforderungen im Umweltschutz und die Energiewende, die den Anteil an erneuerbare Energien stark wachsen lassen hat.

„Bei der Gestaltung der Ausbildungsinhalte haben die Lehrer besonderen Wert auf einen starken Praxisbezug gelegt“. So findet in der Klasse 11 an zwei Wochentagen Unterricht in der Schule statt, und an drei Wochentagen wird ein Praktikum in einem Betrieb nach persönlichem Schwerpunkt absolviert.

Nach erfolgreichem Besuch der Klasse 12 erlangen die Absolventen die allgemeine Fachhochschulreife. Diese ermöglicht den Besuch jeder Fachhochschule in Deutschland.

Je nach gewähltem Studiengang tun sich später im Berufsleben unterschiedliche Einsatzgebiete auf:

  • Beratende und gutachterliche Tätigkeit, zum Beispiel bei Kammern, Behörden und Verbänden.
  • Management von Unternehmen und Betrieben wie beispielsweise in Forstverwaltungen, landwirtschaftliche Großbetrieben, botanischen und zoologischen Gärten, in Gestüten oder Reiterhöfen, und in Umweltbildungseinrichtungen
  • Einsatz im Bereich nachhaltiger Umweltschutz.
  • Öffentlichkeitsarbeit im grünen Bereich und
  • Einsatz in der Entwicklungshilfe.

Die Schulform bietet jungen Menschen die Möglichkeit, sich gezielt auf naturwissenschaftlich ausgerichtete Studiengänge vorzubereiten. In einigen Bereichen wird es eine enge Kooperation mit der seit vielen Jahren etablierten Fachoberschule Technik geben. Das neue Schulangebot richtet sich vor allem an Abgänger von Realschulen oder Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung und dem Wunsch, sich neuen Herausforderungen zu stellen.

Infos:

Eingangsvoraussetzung:

Erfolgreiche Abschlüsse der Berufsschule und der Gehilfenprüfung.

Stundentafel der einjährigen Fachschule Agrarwirtschaft:

Allgemeinbildender Unterricht

  • Deutsch/Kommunikation (EDV) (80 h)
  • Politik (80 h)

Fachtheorie Betriebsführung

  • Berufs- und Arbeitspädagogik (40 h)
  • Marketing (80 h)
  • Betriebswirtschaftslehre (100 h)
  • Unternehmensführung (240 h)
    ( Betriebsplanung, Arbeitswirtschaft, Betriebsanalyse je 2 h die Woche)

Fachtheorie Pflanzen- und Tierproduktion

  • Angewandte Naturwissenschaften (160 h)
    (Pflanzenproduktion und Tierproduktion je 2 h die Woche)
  • Produktions- und Verfahrenstechnik (320 h)
    (Pflanzenproduktion 5 h die Woche und Tierproduktion 3 h die Woche)

Praxis

  • Betriebsbesichtigung auf jedem Schülerbetrieb mit intensiver Besprechung produktionstechnischer und arbeitswirtschaftlicher Schwerpunkte sowie betriebswirtschaftlicher Analyse
    4 h pro Betrieb mit 2 Lehrkräften

Abschlüsse:

Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildung ist man Staatlich geprüfter Wirtschafter und hat damit die Eingangsvoraussetzung zum Besuch des zweiten Jahres der Fachschule Agrarwirtschaft.

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Die Berufsfachschule (BFS) wird als schulische Vollzeitausbildung (4 Tage Schule, 1 Tag Betriebspraktikum und als Teilzeitausbildung mit Lehrvertrag (2 Tage Schule, 3 Tage Betrieb) angeboten. Die Berufsfachschule ist ein Ausbildungsangebot für Absolventinnen und Absolventen der Haupt- und Realschule.

Dauer der Ausbildung

1 Jahr Vollzeitschule bzw. 1 Jahr Teilzeitschule (2 Tage Schule)

Der erfolgreiche Abschluss der BFS berechtigt zur Anrechnung als 1. Ausbildungsjahr im Bereich Landwirtin/Landwirt, Tierwirtin/Tierwirt und Fachkraft für Agrarservice.

Ziel ist die berufsbezogene Grundbildung im Berufsfeld Agrarwirtschaft (Pflanze, Tier, Betriebswirtschaftslehre, nähere Erläuterungen zu Lerninhalten stehen unter dem Abschnitt Berufsbezeichnung Landwirtin/Landwirt). Bei anschließendem erfolgreichem Ausbildungsverhältnis (2. und 3. Ausbildungsjahr) ist der Erwerb des Realschulabschlusses (Sekundarabschluss I, Realschulabschluss) möglich.

Durch das Pflichtfach Englisch in der BFS, wird nach der dreijährigen Ausbildung die Möglichkeit zur Erlangung des Erweiterten Sekundarabschlusses I geboten.

Die Vermittlung von EDV- Grundlagen erfolgt durch das Pflichtfach Zusatzqualifikation EDV.

  • Erfüllung der Schulpflicht im Sekundarbereich I (mindestens 9 Schuljahre).
  • Ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
  • Befriedigender Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss. Alternativ kann der Hauptschulabschluss in der Berufseinstiegsklasse Agrar (BEA) erworben werden.
  • Der Erwerb des T-Führerscheins sollte spätestens bis zum Eintritt in das zweite Ausbildungsjahr (Fachstufe I) abgeschlossen sein, besser schon vor oder während der Berufsfachschule.

In den einjährigen Berufsfachschulen ist ein Praktikum (1 Tag pro Woche) als praktische Ausbildung in den Betrieben durchzuführen.

  • Eine Abschlussprüfung wird durchgeführt.
  • Die schriftliche Prüfung (Klausur) ist im berufsbezogenen Lernbereich zu schreiben (Bearbeitungszeit von 90 Minuten)
  • Die praktische Prüfung besteht aus einer praktischen Aufgabe aus dem berufsbezogenen Lernbereich – Praxis.
  • Die Berufsfachschule ist erfolgreich besucht, wenn die Leistungen in allen unterrichteten Lernbereichen jeweils mit mindestens der Note „ausreichend“ bewertet worden sind.
  • Anrechnungen der Berufsfachschule auf ein sich anschließendes Ausbildungsverhältnis im Berufsfeld erfolgt nach der Anrechnungsverordnung.
  • Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht, sofern kein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird.

Mit folgenden Unterlagen:

  • Anmeldeformular 
  • Lichtbild
  • Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie des letzten Schulabschluss- Zeugnisses (erreichter Bildungsabschluss)
  • ggf. Zeugnisse aller besuchten Bildungseinrichtungen im berufsbildenden Bereich
  • unter 18 Jahren: Gesundheitsbescheinigung Jugendarbeitsschutz
  • über 18 Jahren: Gesundheitsbescheinigung vom Hausarzt über die Eignung des angestrebten Berufes

Der erfolgreiche Abschluss kann als erstes Ausbildungsjahr bei einer anschießenden Ausbildung zum Landwirt angerechnet werden.

Dieser Bildungsgang wird nur bei entsprechender Schülerzahl angeboten. Alternativ ist der Besuch der BFS Agrarwirtschaft mit Schwerpunkt Landwirtschaft möglich.

Zum tierischen Schwerpunkt gehört die Ausbildung zum/r Pferdewirtin in den Bereichen „Haltung & Service“, „Zucht“, „klassische Reitlausbildung“, „Pferderennen“, „Spezialreitweisen“ wie Western und Gangpferdereiten.

Ausbildungsziele

Die einjährige Berufsfachschule – Agrarwirtschaft – Schwerpunkt Pferdewirtschaft kann im Rahmen der Ausbildung als erstes Lehrjahr angerechnet werden. Hierfür ist eine grundsätzlich pferdewirtschaftliche Orientierung der BFS Agrar notwendig. Durch die Ausrichtung dieser Schulform an den BBS II Northeim wird dies voll erfüllt. Konkret sind dies für den Unterricht folgende Ziele:

  • Berufsorientierung in pferdewirtschaftlichen Bereich
  • Erlangung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse in der Pflege und im Umgang mit Pferden
  • Einblicke in den Berufsalltag und die beruflichen Anforderungen durch Praktika
  • Bedingt durch das Pflichtfach Englisch ist es möglich zum einen den erweiterten Sekundarabschluss I zu erwerben, sowie an Auslandspraktika teilzunehmen
  • Pferde füttern

Voraussetzungen

  • Erfüllung der Schulpflicht im Sekundarbereich I
  • ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach §32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
  • befriedigender Real- oder Hauptschulabschluss

Praktikum

In der einjährigen Berufsfachschule ist ein Praktikum von 320 Stunden als praktische Ausbildung in den Betrieben durchzuführen.

Prüfung

Eine Abschlussprüfung wird durchgeführt. Die schriftliche Prüfung (Klausur) ist im berufsbezogenen Lernbereich zu schreiben (Bearbeitungszeit von 90 Minuten). Die praktische Prüfung besteht aus einer praktischen Aufgabe aus dem berufsbezogenen Lernbereich – Praxis.

Abschlüsse

Die Berufsfachschule ist erfolgreich besucht, wenn die Leistungen in allen unterrichteten Lernbereichen jeweils mit mindestens der Note „ausreichend“ bewertet worden sind. Anrechnungen der Berufsfachschule auf ein sich anschließendes Ausbildungsverhältnis im Berufsfeld erfolgt nach der Anrechnungsverordnung. Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht, sofern kein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird.

Anmeldung

Bis zum 18. März mit folgenden Unterlagen:

  • Anmeldeformular
  • Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie des letzten Schulabschluss- Zeugnisses
  • unter 18 Jahren: Gesundheitsbescheinigung Jugendarbeitsschutz
  • über 18 Jahren: Gesundheitsbescheinigung vom Hausarzt über die Eignung des angestrebten Berufes

Die einjährige Berufsfachschule wird als schulische Vollzeitausbildung angeboten.

Ziele der Ausbildung

  • Vermittlung einer fachpraktischen und fachtheoretischen Grundbildung für das Berufsfeld Gartenbau
  • grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse für die anschließende Fachausbildung im Ausbildungsbetrieb
  • vertiefen und erweitern der Allgemeinbildung für den Eintritt in das Berufsleben
  • durch das Pflichtfach Englisch in der BFS, wird nach der dreijährigen Ausbildung die Möglichkeit zur Erlangung des erweiterten Sekundarabschlusses I geboten
  • Vermittlung von EDV- Grundlagen durch das Pflichtfach Zusatzqualifikation EDV

Stundentafel Berufsfachschule Gartenbau

Voraussetzungen

  • Erfüllung der Schulpflicht im Sekundarbereich I (mindestens 9 Schuljahre)
  • ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
  • befriedigender Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss

Praktikum

In den einjährigen Berufsfachschulen ist ein Praktikum von 320 Stunden als praktische Ausbildung in den Betrieben durchzuführen.

Prüfung

Eine Abschlussprüfung wird durchgeführt. Die schriftliche Prüfung (Klausur) ist im berufsbezogenen Lernbereich zu schreiben (Bearbeitungszeit von 90 Minuten)
Die praktische Prüfung besteht aus einer praktischen Aufgabe aus dem berufsbezogenen Lernbereich – Praxis.

Abschlüsse

Die Berufsfachschule ist erfolgreich besucht, wenn die Leistungen in allen unterrichteten Lernbereichen jeweils mit mindestens der Note „ausreichend“ bewertet worden sind. Anrechnungen der Berufsfachschule auf ein sich anschließendes Ausbildungsverhältnis im Berufsfeld erfolgt nach der Anrechnungsverordnung. Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht, sofern kein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird.

Anmeldung

Mit folgenden Unterlagen:

  • Anmeldeformular
  • Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie des letzten Schulabschluss- Zeugnisses
  • unter 18 Jahren: Gesundheitsbescheinigung Jugendarbeitsschutz
  • über 18 Jahren: Gesundheitsbescheinigung vom Hausarzt über die Eignung des angestrebten Berufes