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Corona-Selbsttestung und aktuelle Regelungen

Nach den Anweisungen des niedersächsischen Kultusministers ergeben sich folgende Regelungen.

Im Sinne größtmöglicher Sicherheit sind regelmäßige Testungen zu Hause ab sofort verpflichtend für Schüler*innen sowie für alle Beschäftigten in der Schule.

Bei einem positiven Testergebnis darf die Schule nicht besucht werden. Die Schule muss umgehend benachrichtigt werden, von dort wird dann auch das zuständige Gesundheitsamt informiert. Zur Überprüfung des Ergebnisses muss Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum aufgenommen werden. Bis zur endgültigen Klärung durch einen PCR-Test darf die Wohnung nicht verlassen (Ausnahme: Besuch des Arztes bzw. Testzentrums) und auch kein Besuch von Personen aus anderen Haushalten empfangen werden.

Schüler*innen, die eine Testung verweigern, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, d.h. auch nicht das Schulgelände betreten. Sie erhalten Materialien für die Arbeit zu Hause.

Verpflichtende Tests zu Hause sind aus rechtlichen Gründen verknüpft mit der Aufhebung der Präsenzpflicht. Auf Antrag können die Schüler*innen von der Präsenzpflicht befreit werden.

Brief des niedersächsischen Kultusministers an die Schüler*innen 

Verpflichtende Antigen-Selbsttestung zu Hause – Informationen für Eltern

Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht für Schüler*innen

 

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